Fahrzeugabmeldung

Wissen Sie, was bei einer Fahrzeugabmeldung zu beachten ist und wie Sie sich den Vorgang erleichtern können? Zwar läuft das ganze heutzutage recht unkompliziert ab, dennoch benötigen Sie ausreichend Zeit und bestimmte Unterlagen. Sie können auch jemand anderen zur Fahrzeugabmeldung auf die Zulassungsbehörde schicken oder es sich sogar noch leichter machen.

Vorübergehende oder endgültige Fahrzeugabmeldung?

Wenn Sie eine Fahrzeugabmeldung planen, kann das unterschiedliche Gründe haben. Möglicherweise ist Ihr Auto defekt und Sie möchten erst einmal darüber nachdenken, was Sie weiter damit vorhaben. Vielleicht benötigen Sie das Fahrzeug auch eine Weile nicht und möchten Kosten für Kfz-Steuer und -Versicherung sparen. Oder Ihr Auto hat vielleicht sogar einen Totalschaden und Sie wollen ihn „aus dem Verkehr ziehen“. Was auch immer Ihr Grund ist – zum Glück müssen Sie nicht sofort entscheiden, ob die Fahrzeugabmeldung vorübergehend oder endgültig sein soll.

Möglich macht dies das neue Zulassungsgesetz. Es gilt seit März 2007 und besagt, dass ein Auto bei der Fahrzeugabmeldung für 7 Jahre vorübergehend stillgelegt ist. Mit gültiger Haupt- und Abgasuntersuchung können Sie das Fahrzeug während dieser Frist jederzeit wieder neu zulassen. Nach den 7 Jahren erlischt dann die Betriebserlaubnis für den Wagen endgültig. Möchten Sie ihn jetzt erneut anmelden, benötigen Sie ein Vollgutachten. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugabmeldung sicher sind, dass Sie das Auto nicht mehr zulassen wollen, empfehlen wir eine endgültige Stilllegung.

Fahrzeugabmeldung: Unterlagen, Ablauf und Kosten

Trotz optimierter Abläufe auf den Zulassungsbehörden können längere Wartezeiten bei der Fahrzeugabmeldung entstehen. Wenn Sie also einen engen Terminplan haben oder sich Zeit sparen möchten, ist die Beauftragung eines Bevollmächtigten eine gute Lösung. Eine schriftliche Vollmacht benötigen Sie dafür nicht. Wichtig sind allerdings einige Unterlagen, die Sie oder der Bevollmächtigte vorlegen müssen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Kennzeichen-Schild

 

Das Kennzeichen Ihres Autos wird bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs entwertet, indem TÜV- und HU-Plakette entfernt werden. Je nach Abmeldungsart und Zulassungsbezirk kostet eine Fahrzeugabmeldung zwischen 5 und 25 Euro.

Auffrischung der Finanzen statt Laufereien bei der Fahrzeugabmeldung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug vorübergehend über Jahre stillzulegen, haben Sie die ganze Zeit diesen Klotz am Bein. Die endgültige Stilllegung wiederum kostet Sie Zeit und Geld. Zudem müssen Sie sich um die ordnungsgemäße Entsorgung des Fahrzeugs kümmern. Es gibt eine weitaus lukrativere und einfachere Alternative zur Fahrzeugabmeldung: Lassen Sie Ihren „Gebrauchten“ von uns zum Verkauf bewerten. Sie werden überrascht sein, wie viel das Fahrzeug noch wert ist – auch mit langer Laufzeit, hohem Kilometerstand, als alter Gebrauchtwagen, Auto mit Motorschaden oder Unfallfahrzeug. In jedem Fall bekommen Sie von uns einen fairen, lukrativen Preis dafür.

Das bedeutet für Sie zum einen Zeitersparnis – denn Sie sparen sich die Warterei und weitere Laufereien für die Fahrzeugabmeldung und/oder Verschrottung. Zum zweiten gibt es einen angenehmen Zuschuss für Ihre Finanzen – und zwar sofort bei Verkauf, denn wir zahlen den Kaufpreis bar aus. Sie müssen dafür nichts weiter tun, als uns eine E-Mail zu schicken oder uns anzurufen. Für die Besichtigung Ihres Fahrzeugs bestimmen Sie Ort und Zeit. Den Rest übernehmen wir kostenlos für Sie – bis hin zur Abholung und Fahrzeugabmeldung.